Bundesrat will LSVA-Befreiung zwei Jahre früher beenden
ELEKTRIFIZIERUNG Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. Mit einem bis 2035 befristeten Rabattsystem will der Bundesrat dafür Planungssicherheit für die hohen Investitionen in E-Lkw erhalten.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verabschiedet. Damit soll die LSVA-Befreiung von Elektro-Lastwagen zwei Jahre früher aufgehoben werden, als bisher kommuniziert wurde.
Wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige System der LSVA an seine Grenzen. Aktuell befinden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, für die die LSVA-Befreiung gilt. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung.
Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.

Planungssicherheit für Transportunternehmen
Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegenüber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, wird die LSVA für diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte vergünstigt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.
Der Bund erhebt seit 2001 die LSVA für alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Zwei Drittel der LSVA-Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen insgesamt rund 1,8 Milliarden Franken. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die vorliegende Revision steht im Einklang dazu.
So reagiert der Berufsverband Astag zur verkürzten LSVA-Befreiung
Unter dem Titel «Weiterentwicklung LSVA: Stossrichtung ok. – Terminverschiebung als No-Go!» versandte der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag eine Stellungnahme. Darin heisst es, die Vorschläge des Bundesrats zur Weiterentwicklung der LSVA weisen in die richtige Richtung. Begrüsst werde vor vor allem, dass die Planungs- und Investitionssicherheit verbessert werden soll. Als Startpunkt sei deshalb, wie ursprünglich geplant, erst 2031 vorzusehen, nicht bereits 2029. Zudem brauche es mehr Technologieneutralität, die Tarifobergrenzen müssen zwingend beibehalten werden.
Konkret mache es Sinn, Lastwagen mit Elektro- und Wasserstoff-Antrieb, die bisher von der LSVA-Befreiung profitierten, künftig nur noch einen Rabatt zu gewähren; auch sie belasten die Strasseninfrastruktur. Besonders erfreulich sei zudem, dass der Planungssicherheit neu mehr Stellenwert als bisher beigemessen werden soll. Zwecks Investitionen zur Modernisierung der Fahrzeugflotten ist das Strassentransportgewerbe zwingend darauf angewiesen, die weitere Entwicklung der LSVA möglichst früh zu kennen: «Die Tarife müssen mindestens sieben Jahre im Voraus verbindlich bekannt sein», sagt Astag-Zentralpräsident und Ständerat Thierry Burkart: «Kosten, Amortisationsfristen und Frachtraten können sonst nicht verlässlich berechnet werden – mit der Folge von Kapitalvernichtung!»
Dekarbonisierung: Engagement im Rahmen des Möglichen
Aus demselben Grund braucht die LSVA-Weiterentwicklung auch ausreichend Vorlaufzeit. Die Astag fordert, das Startdatum – unabhängig vom Tempo der parlamentarischen Beratungen – auf den 1. Januar 2031 vorzusehen, so wie es ursprünglich (gemäss der Vernehmlassung) geplant war. Eine frühzeitige Umsetzung bereits per 2029 ist für die Branche schlichtweg nicht machbar. Zahlreiche Transportunternehmen, die schon heute auf CO₂-neutrale Elektro-Lkw setzen, wären entgegen früherer Zusicherungen plötzlich mit LSVA-Tarifen belastet: «Das wäre finanziell verheerend», betont Thierry Burkart: «Die von der Astag stark befürwortete Dekarbonisierung würde damit unnötig ausgebremst – zulasten von Umwelt und Klima!»
Weitere wichtige Anliegen betreffen zudem die Technologieneutralität, d.h. die Einreihung der neuesten Euro-Norm VII in die beste Tarifkategorie, sowie die Obergrenzen der Tarife. Die finanzpolitischen Begehrlichkeiten des Bundes dürfen nicht dazu führen, dass es zu einer weiteren Verteuerung der LSVA und damit zu weniger Investitionen in CO₂-freie Antriebsformen kommt. Erfreulicherweise ist der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs schon heute so hoch wie bei keinem anderen Verkehrsmittel (inkl. öffentlicher Verkehr), auch unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigt sich eine Erhöhung der LSVA nicht. Die Details der Vorlage werden von der Astag noch vertieft analysiert und in den Gremien besprochen.