So will der Bundesrat die Verkehrsinfrastruktur bis 2045 ausbauen
VERKEHR '45 Die künftigen Mobilitätsbedürfnisse sollen durch eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr bewältigt werden. Das Uvek soll bis Ende Juni 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt. Mit der Vernehmlassungsvorlage «Verkehr ’45» sollen die Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf der Nationalstrasse reduziert und Verkehrsprojekte in Agglomerationen gefördert werden. Der Bundesrat will damit erstmals den Infrastrukturausbau über alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage bündeln.
Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur
Der Bundesrat will das Bahnangebot schrittweise weiterentwickeln. Für den kurzfristigen Angebotsausbau per 2030 und per 2025 sind Investitionen von mehr als 3 Milliarden Franken nötig. Im Hinblick auf das künftige Angebotskonzept mit Zeithorizont 2045 will der Bundesrat eine Reihe von Schlüsselprojekten realisieren, wie sie auch von der ETH Zürich empfohlen worden sind. Weitere Schlüsselprojekte im Umfang von mindestens rund 7 Milliarden Franken will der Bundesrat dem Parlament im Jahr 2031 vorlegen. Dafür sind bereits heute die notwendigen Mittel zu reservieren. Das UVEK wird in der Vernehmlassungsvorlage vom Juni 2026 auch aufzeigen, welche vom Parlament bereits beschlossenen Projekte nicht realisiert werden sollen, und bereitet entsprechende Beschlüsse vor.
Weiterentwicklung der Nationalstrassen
Das Nationalstrassennetz ist für Personen- und Güterverkehr zentral. Um Engpässe zu beseitigen, Staustunden zu senken und Ausweichverkehr zu verhindern, will der Bundesrat die Nationalstrassen schrittweise weiterentwickeln. Vorrang erhalten Projekte mit hohem Nutzen und rascher Umsetzbarkeit.
Im Ausbauschritt 2027 will der Bundesrat zwei Projekte aufnehmen, die beide die Autobahn A1 betreffen: Der 6-Spurausbau Aarau-Ost – Verzweigung Birrfeld (AG) beseitigt zwischen Zürich und Bern einen Engpass auf der West-Ost-Achse. Mit dem 6-Spurausbau Perly – Bernex (GE) kann ein Engpass in der Region Genf beseitigt und das städtische Verkehrsnetz entlastet werden. Beide Projekte erleichtern zudem die nötigen Unterhaltsarbeiten. Das Investitionsvolumen für die beiden Projekte beträgt rund 1,5 Milliarden Franken. Dem Realisierungshorizont 2045 sind neben den beiden genannten Vorhaben acht weitere Projekte zugeordnet. Dem Horizont 2055 werden neun Projekte zugeteilt. Sieben weitere Projekte, deren Notwendigkeit erst nach 2055 besteht, sind dem weiteren Horizont nach 2055 zugeordnet.

Über 30 weitere Projekte aus dem bisherigen STEP-Nationalstrassenprogramm mit geringerem Nutzen-Kosten-Verhältnis – insgesamt rund 18 Milliarden Franken – sollen nicht weiterverfolgt werden. Dazu gehören unter anderem die mit dem Ausbauschritt 2023 abgelehnten Kapazitätserweiterungsprojekte zwischen Le Vengeron und Nyon sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg. Für diese Abschnitte prüft das UVEK betriebliche Massnahmen wie die temporäre Umnutzung von Pannenstreifen, um den Verkehr während der Stosszeiten zu verflüssigen.
Programm Agglomerationsverkehr
Der Ausbau von Schiene und Strasse wird durch das Programm Agglomerationsverkehr ergänzt. Damit unterstützt der Bund eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Ballungsräumen.
Die ETH Zürich hat in ihrem Gutachten ausschliesslich grössere Agglomerationsprojekte beurteilt, die Kosten von über 50 Millionen Franken aufweisen. Der Bundesrat ist vom Nutzen der Projekte überzeugt und will diese in einer der nächsten Generationen des Programms Agglomerationsverkehr mitfinanzieren. Zusätzlich wird der Bundesrat in der Vernehmlassung weitere Projekte in rund 40 Agglomerationen vorschlagen, die jeweils Kosten von weniger als 50 Millionen Franken aufweisen.
Finanzierung und Effizienz der Verkehrsinfrastruktur 2045
Zur Finanzierung des geplanten Bahnausbaus sieht der Bundesrat vor, das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu verlängern. Damit werden bis 2045 zusätzliche Einnahmen von rund 8 Milliarden Franken generiert. Gleichzeitig sollen neue Vorgaben helfen, Kosten zu stabilisieren und Budgetüberschreitungen zu vermeiden. Künftig werden nur noch Projekte in einen Ausbauschritt aufgenommen, die ein abgeschlossenes Vorprojekt vorweisen können. Zudem soll der bestehende Spielraum bei den Normen besser ausgeschöpft werden, um Kosten zu sparen. Weiter soll die Digitalisierung des Bahnbetriebs vorangetrieben werden, damit Züge in kürzeren Abständen verkehren können.
Für die Nationalstrasse und das Programm Agglomerationsverkehr wird die Finanzierung durch die geplanten Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichergestellt. Der Bundesrat geht bei der Planung der verfügbaren Mittel davon aus, dass die Abgabe für Elektrofahrzeuge wie geplant im Jahr 2030 in Kraft tritt.
Die angegebenen Projektkosten sind aufgrund der langen Realisierungsdauer der Projekte mit Unsicherheiten verbunden. Reichen die Mittel im BIF und NAF nicht aus, sind die Ausbauprojekte zeitlich nach hinten zu schieben oder Projektkosten zu reduzieren. Das UVEK steuert die Fondsentnahmen von BIF und NAF jährlich, sodass sich die Fonds nicht verschulden.
Gutachten der ETH Zürich als Grundlage für Verkehrsinfrastruktur 2045
Im Januar 2025 hatte das UVEK aufgrund der Mehrkosten beim Bahninfrastrukturausbau und dem vom Volk abgelehnten Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse bei der ETH Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gestützt auf das Gutachten sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter ARE, Astra und BAV hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
