Bundesrat passt SVAV an

LSVA Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 diverse Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) beschlossen. Diese treten am 1. Mai 2018 in Kraft.

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Durch die SVAV-Änderung kann bei ausländischen Fahrzeugen die LSVA künftig einfacher eingezogen werden.

Mit den vorliegenden Änderungen werden die zur Einführung eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren (EETS, European Electronic Toll Service) erforderlichen Bestimmungen in die SVAV aufgenommen. Die Abgabeerhebung bei ausländischen Fahrzeugen wird dadurch vereinfacht. Ausländische Transporteure dürfen im Rahmen des «EETS» Erfassungsdienstleister beauftragen. Diese können ihnen Erfassungsgeräte zur Verfügung stellen und die Zahlungen an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) tätigen.

Zudem wird den Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug durch verfahrenstechnische Anpassungen Rechnung getragen. Weiter richtet sich die Verzinsung neu nach der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über die Verzugs- und Vergütungszinssätze, und bei Mahnungen werden keine Gebühren mehr erhoben.

Hier gibt es alle Infos zur LSVA.

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