Erste neue stationäre LSVA-Erfassungsanlagen fertiggestellt
UMSETZUNG LSVA lll Per 1. Januar 2026 wurde das neue System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Seit April 2026 gehen bei Baar, Oppligen, Lyssach, Trubschachen, Luzern, Bülach, Hausen, Duggingen und Dagmersellen erste neue Erfassungsanlagen in Betrieb.

Bis Ende 2025 wurde die im Rahmen der LSVA abgabepflichtige Fahrleistung mit einem in den Fahrzeugen fix installierten Gerät erfasst, welches die gefahrenen Kilometer zählte. Dieses Erhebungssystem (LSVA II) hat Ende 2025 sein technisches Lebensende erreicht und ist ausser Betrieb genommen worden. Mit der Einführung des neuen Erhebungssystems LSVA III per 1. Januar 2026 ist gleichzeitig auch eine Anpassung an internationale Erhebungsstandards erfolgt, was den grenzüberschreitenden Verkehr vereinfacht und beschleunigt. Mit LSVA III wird die Fahrleistung nicht mehr direkt in Kilometern erfasst, sondern die Wegstrecke anhand von GNSS-Wegpunkten (Global Navigation Satellite System) aufgezeichnet. Diese Daten werden anschliessend durch zugelassene private Dienstleistungsanbieter automatisch dem für die Erhebung der LSVA zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übermittelt, welches daraus die abgabepflichtige Distanz berechnet.
Um die übermittelten Fahrdaten abgleichen und plausibilisieren zu können, wird das BAZG den Schwerverkehr vermehrt mit stationären und mobilen Anlagen erfassen. Dies entspricht auch einer Forderung des Transportgewerbes im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Dank der Kontrollen kann das BAZG Missbrauch erkennen und sanktionieren. Bei den Erfassungsanlagen werden lediglich Durchfahrten registriert, an Ort und Stelle finden keine Anhaltungen oder Kontrollen statt.

LSVA-Erfassungsanlagen werden modernisiert und erweitert
Bis zum Systemwechsel Anfang 2026 unterhielt das BAZG 89 stationäre Erfassungsanlagen an den Grenzübergängen, 16 stationäre Anlagen auf dem Autobahnnetz sowie drei mobile Anlagen. Diese wurden bereits umgerüstet und werden weiterhin betrieben.
Mit LSVA lll neu hinzu gekommen sind 28 Fahrzeuge mit mobilen LSVA-Erfassungsanlagen. Die weissblauen Fahrzeuge der vom Bund beauftragten Firma VüCH mit der Aufschrift «LSVA» werden bereits seit Anfang März 2025 in der ganzen Schweiz eingesetzt. Schliesslich sind auch 23 neue stationäre Anlagen auf dem Autobahnnetz geplant sowie 45 neue stationäre Anlagen auf dem sekundären Strassennetz. Ab April 2026 werden nun die ersten neuen stationären Erfassungsanlagen bei Baar, Oppligen, Lyssach, Trubschachen, Luzern, Bülach, Hausen, Duggingen und Dagmersellen fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die weiteren Anlagen werden sukzessive realisiert.

Finanzieller Rahmen und rechtliche Grundlagen
Die neuen stationären und mobilen LSVA-Erfassungsanlagen sind Teil der Systemerneuerung LSVA III und werden durch den auf über zehn Jahre veranschlagten Verpflichtungskredit von insgesamt 515 Millionen Franken finanziert. Den jährlichen Investitions- und Betriebskosten von etwas über 50 Millionen Franken stehen jährliche Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken gegenüber.
Die Änderungen des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) wurden vom Parlament am 17. März 2023 verabschiedet, das revidierte SVAG und die totalrevidierte Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) wurden vom Bundesrat per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Damit wurde die Grundlage für die technische Erneuerung des LSVA-Erhebungssystems und die gleichzeitige Harmonisierung mit ausländischen Mautsystemen geschaffen.
