Neue Signale für den Lastwagenverkehr

SICHERHEIT Für die Umsetzung der Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» sind neue Signale für Lastwagen und Busse nötig. Der Bundesrat hat die notwendige Vernehmlassung zur Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung eröffnet.

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Neue Signale für den Bus- und Lastwagenverkehr auf Transitstrassen in den Schweizer Alpen sollen die Sicherheitsanforderungen erhöhen. (Bild: Jens Maerker, pixelio.de)

Die Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» des Kantons Tessin verlangt, dass Lastwagen und Busse, die nicht über gewisse Assistenzsysteme (z. B. elektronisches Fahrdynamikregelsystem, Notbremsassistenzsystem, Spurhaltewarnsystem) verfügen, die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen. Betroffen sind Strecken gemäss dem Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG): die Gotthard-, San Bernardino-, Simplon- und Grosse St. Bernhardroute. Gestützt darauf hat das Parlament im Oktober 2021 einen entsprechenden Artikel im Strassenverkehrsgesetz (SVG) genehmigt.

Mit der vorgeschlagenen Revision der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung wird unter anderem die Signalisation der betroffenen Strecken für den Bus- und Lastwagenverkehr geregelt, auf welchen die Lastwagen nur mit den geforderten Assistenzsystemen fahren dürfen. Wichtigster Punkt darin ist die Einführung des neuen Signals «Ausrüstungspflicht mit Assistenzsystemen für schwere Motorwagen auf Transitstrassen im Alpengebiet» (2.48.1). Dieses zeigt an, dass schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport die betreffende Strecke nur befahren dürfen, wenn sie mit den nach Artikel 45a Absätze 1 und 2 SVG erforderlichen Assistenzsystemen ausgerüstet sind.

Der Bundesrat macht zudem Gebrauch von der Bestimmung, wonach er für bestimmte Fahrzeuge Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht vorsehen kann. Ausserdem werden Regelungen für den Vollzug getroffen.

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Die neuen Signale 2.48.1 (links) „Ausrüstungspflicht mit Assistenzsystemen für schwere Motorwagen auf Transitstrassen im Alpengebiet“ (Art. 29a) und 2.57.1 „Ende der Ausrüstungspflicht mit Assistenzsystemen für schwere Motorwagen auf Transitstrassen im Alpengebiet“ (Art. 29a)

Die anpasste Signalisations- und Strassenverkehrskontrollverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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