LSVA Weiterentwicklung: Ständerat setzt Kurs
LSVA: Der Ständerat hat die Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe beschlossen. Ab 2031 unterstehen E-Lkw der LSVA – mit degressiven Rabatten bis 2035. Die Branche erhält damit dringend benötigte Planungssicherheit.

Der Ständerat hat die LSVA Weiterentwicklung beschlossen und damit einen wichtigen Meilenstein für das Schweizer Strassentransportgewerbe gesetzt. Ab dem Jahr 2031 werden auch elektrisch und mit Wasserstoff betriebene Lastwagen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt – jedoch mit einem gestaffelten Rabattsystem, das Investitionen in saubere Fahrzeuge weiterhin attraktiv hält. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst den Entscheid ausdrücklich.
Das Schweizer Strassentransportgewerbe nimmt in der Dekarbonisierung europaweit eine Vorreiterrolle ein: In keinem anderen europäischen Land ist der Anteil von E-Fahrzeugen an den neuimmatrikulierten Lastwagen so hoch wie in der Schweiz. Laut dem Verband Swiss eMobility erreichten elektrische Lastwagen im vergangenen Jahr hierzulande einen Marktanteil von knapp 21 Prozent. Eine wesentliche Grundlage für diesen Erfolg ist die bisherige LSVA-Totalbefreiung für E-Lkw.
Degressive Rabatte sichern Investitionsanreize
Mit dem Beschluss des Ständerats bleibt die LSVA-Totalbefreiung für E-Lkw bis Ende 2030 bestehen. Ab 2031 gilt ein degressives Rabattmodell: Im ersten Jahr beträgt der Mindestrabatt 70 Prozent, im Jahr 2032 noch 50 Prozent – und sinkt bis 2035 schrittweise auf 10 Prozent. Damit folgt der Ständerat weitgehend der Position des Nationalrats. Ein eigenes, von der Mehrheit der ständerätlichen Verkehrskommission ausgearbeitetes Rabattsystem wurde mit 22 zu 21 Stimmen äusserst knapp abgelehnt.
Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, E‑Lkw bereits ab 2029 der LSVA zu unterstellen. Das Parlament entschied sich jedoch für eine moderatere Lösung, die den Transportunternehmen mehr Vorlaufzeit lässt.
«Die Dekarbonisierung ist nach wie vor ein enorm teures und aufwendiges Unterfangen», sagt Ständerat und ASTAG-Zentralpräsident Thierry Burkart. «Es ist deshalb richtig, dass die LSVA auch nach 2031 gesetzlich garantierte und wirkungsvolle Anreize vorsieht.»
Ohne fiskalische Entlastung wären Investitionen in teure E‑Lkw und die dazugehörige Ladeinfrastruktur für viele Transportunternehmer betriebswirtschaftlich kaum darstellbar. Die nun beschlossenen Eckwerte der Tarifierung bis 2035 schaffen die Planungsgrundlage, die die Branche für ihre mittel- und langfristigen Investitionsentscheide benötigt.
LSVA Weiterentwicklung und Planungssicherheit: Sieben Jahre Vorlaufzeit bei Abklassierungen
Ein weiteres zentrales Element des Beschlusses betrifft die Planungssicherheit bei Fahrzeugabklassierungen. Künftig müssen solche Abklassierungen zwingend mit sieben Jahren Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Bisher konnte eine Abklassierung dazu führen, dass die LSVA für eine Fahrzeugkategorie von einem Tag auf den anderen um rund 15 Prozent stieg – ohne ausreichend Zeit für unternehmerische Anpassungen.
Thierry Burkart betont die Bedeutung dieser Regelung: «Lastwagen sind teilweise 10 oder mehr Jahre lang im Einsatz. Die Eckpunkte der Abgabe frühzeitig zu kennen, ist für die Branche daher entscheidend, auch mit Blick auf den Kauf von sauberen, sicheren Fahrzeugen.»
Kosten, Frachtraten und Amortisationsfristen im Strassentransport hängen direkt von der Höhe der LSVA ab. Stabile und verlässliche Planungsgrundlagen sind für die Modernisierung der Fahrzeugflotten daher keine Kür, sondern eine betriebliche Notwendigkeit.
Einnahmen und Verlagerungsziel: Die LSVA im grösseren Kontext
Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen erhoben. Im Jahr 2024 generierte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken, wovon zwei Drittel an den Bund und ein Drittel an die Kantone fliessen. Der Bundesanteil fliesst zu einem Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds und trägt damit zur Finanzierung des verfassungsmässigen Ziels der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bei.
Derzeit befinden sich nach Angaben des Bundesrats fast 90 Prozent aller Lastwagen in der günstigsten Abgabeklasse, da die Motoren immer sauberer werden. Dies führt dazu, dass die LSVA-Einnahmen langfristig sinken – ein Umstand, der die Weiterentwicklung des Abgabesystems notwendig macht.
Eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats, die eine Erhöhung der LSVA-Abgabesätze per 1. Januar 2027 gefordert hatte, ist indes vom Tisch. Nachdem die Sprecherin der Minderheit im Ständerat ihren Antrag zurückzog, entfiel eine Abstimmung – die Motion gilt damit als abgelehnt. Als Hauptargument gegen die Erhöhung wurde angeführt, dass die Schweizer Wirtschaft derzeit nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden solle.
Differenzbereinigung im Nationalrat steht an
Das Geschäft geht voraussichtlich in der Herbstsession 2026 zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes mit 35 zu 8 Stimmen an. Die ASTAG appelliert an den Nationalrat, die vom Ständerat gesetzten Leitplanken zu übernehmen und damit die Weichen für eine weitere Dekarbonisierung des Strassentransports definitiv zu stellen.
