Kanalreinigung trotz Corona-Krise nicht verschieben

KANALISATIONSREINIGUNG Die Astag ruft Gemeinden und Kommunalverwaltungen auf, im Interesse von Bevölkerung und Umwelt Kanalreinigungsarbeiten jetzt nicht unnötig zu verzögern.

Kanalreinigung Astag Corona TIR transNews
Die Fachgruppe Entwässerungstechnologie der Astag ruft im Interesse der Bevölkerung dazu auf, nötige Kanalreinigung unverzüglich anzugehen. (Symbolfoto Archiv TIR)

„Die Gewährleistung der Hygienesituation in der Schweiz hängt nicht zuletzt von einer funktionierenden Abwasserentsorgung ab. Der Kanalunterhalt darf deshalb nicht vernachlässigt werden“, schreibt die Astag in einer Mitteilung. Die zuverlässige und sichere Aufrechterhaltung der Versorgung und Abfallentsorgung sei eine entscheidende Herausforderung in der aktuellen Krisensituation. Unter anderem müsse auch die vollumfängliche Funktionsfähigkeit des Kanalisationsnetzes in der gesamten Schweiz gewährleistet bleiben. Die Hygienemassnahmen des Bundes können sonst nicht eingehalten werden.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag, der mit einer eigenen Fachgruppe Entwässerungstechnologie auch die Kanalunterhaltsbranche vertritt, richtet daher einen eindringlichen Appell an die Städte und Gemeinden. Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten sollen und können weiter vorangetrieben werden – ohne erhöhtes Risiko! Die Unternehmen und Fachkräfte der Entwässerungstechnologie verfügen über die notwendigen Spezialkenntnisse und Kompetenzen, um den Kanalunterhalt ohne weitere Gefährdung der Mitarbeitenden vornehmen zu können. Grundlage sind die zwingend notwendige persönliche Schutzausrichtung (PSA) sowie die ordnungsgemässen Schutzvorkehrungen. „Die Branchenmitglieder nehmen die Situation sehr ernst“, versichert Daniel Nater, Präsident der Astag-Fachgruppe Entwässerungstechnologie: „Die Gesundheit von Personen und Menschen hat oberste Priorität – mehr denn je.“ Umgekehrt erwarte die Branche aber auch eine zielorientierte, sachliche und offene Kommunikation des Bundes. Gegenüber Behörden, Ämtern, Verwaltungen sowie Privatpersonen muss klargestellt werden, dass Kanalunterhaltsarbeiten gerade jetzt von zentraler Bedeutung wichtig sind. Ansonsten kommt es unter Umständen zu Verstopfungen, Rückstau von Abwasser in Gebäuden, Gewässerverschmutzungen sowie Folgeschäden, die gerade in dieser Zeit katastrophale Auswirkungen haben können. Alle Spitäler, ausnahmslos alle Firmen und Haushalte in der Schweiz sowie die Natur sind unabdingbar auf funktionierende Abwasserleitungen angewiesen.

Nebst dem unabdingbaren Gesundheits- und Umweltschutz kann die öffentliche Hand damit in der laufenden Krisenzeit auch einen weiteren Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen leisten – zumal die Budgetbeträge in vielen Gemeinden und Städten bereits gesprochen sind. «Der Kanalunterhalt ist unumgänglich, es wäre falsch, jetzt aufgrund unbegründeter Befürchtungen zuzuwarten», sagt Daniel Nater.

Weko gibt grünes Licht für Beteiligung an SBB Cargo

KOMBINIERTER VERKEHR Die Wettbewerbskommission Weko hat die Beteiligung an SBB Cargo durch Planzer und Camion-Transport vertieft geprüft und für zulässig befinden.

SBB Cargo Swiss Combi Weko TIR transNews
Mit der Beteiligung beabsichtigen die SBB und die Logistikunternehmen, die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von SBB Cargo zu verbessern.

Planzer und Camion-Transport wollen sich über ihre gemeinsame Tochtergesellschaft Swiss Combi zu 35 Prozent an SBB Cargo beteiligen. An Swiss Combi sind zudem auch Galliker und Bertschi zu je zehn Prozent beteiligt. Mit dem Zusammenschluss wollen Planzer und Camion-Transport ihre Logistikkenntnisse zur Optimierung bestehender und zur Entwicklung neuer Produkte in das Unternehmen für Schienengüterverkehr einbringen.

Der geplante Zusammenschluss führe gemäss Weko zwar bei den Umschlagsleistungen im kombinierten Verkehr im Raum Gossau/St. Gallen zu einer marktbeherrschenden Stellung. Allerdings gibt er den beteiligten Unternehmen keine Möglichkeit, den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen.

COVID-19: Bernexpo Groupe verschiebt Suisse Public

SUISSE PUBLIC Die Bernexpo Groupe reagiert auf die Entwicklungen in der Coronavirus-Krise und verschiebt die Suisse Public auf den 8. bis 11. Juni 2021.

Suisse Public Bernexpo Groupe TIR transNews
Die Bernexpo Groupe hat entschieden: die Suisse Public findet das nächste mal 2021 statt.

Die Suisse Public in Bern wurde zum letzten Mal vom 13. bis 16. Juni 2017 durchgeführt. Danach stellten die Veranstalter von zwei- auf dreijährigen Intervall um. Vom 9. bis 12. Juni 2020 wäre es also wieder so weit gewesen, doch nun heisst es, ein weiteres Jahr zu warten. «Unter den aktuellen Umständen sind die Bedingungen aus gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht für eine erfolgreiche Durchführung der Messe in diesem Jahr nicht erfüllt», sagt Jennifer Somm, CEO der Bernexpo Groupe in der entsprechenden Mitteilung vom 31. März 2020.

Der Schritt kommt zwar nicht unerwartet, trotzdem: «Der Entscheid, die Suisse Public 2020 zu verschieben, ist uns nicht leicht gefallen. Wir waren mit der Planung der Messe ausgezeichnet auf Kurs, und alle Beteiligten haben sich auf eine starke und prägende Suisse Public 2020 gefreut», fährt Somm fort. «Es ist jedoch unsere Pflicht, die aktuelle Ausnahmesituation langfristig zu antizipieren und vor allem auch die Gesundheit der Ausstellenden, Besuchenden und Mitarbeitenden zu priorisieren. Jetzt blicken wir nach vorne und sind überzeugt, gemeinsam mit unseren Partnern gestärkt aus der aktuellen Ausnahmesituation hervorzugehen und im Juni 2021 eine erfolgreiche Suisse Public zu veranstalten.»

Damit schafft die Bernexpo Groupe zumindest Planungssicherheit für alle Beteiligten und stellt sicher, dass die Messe frühzeitig neu geplant und im Juni 2021 ihre Funktion als wichtige Impulsgeberin für den öffentlichen Sektor in gewohnter Stärke wahrnehmen kann. Das erstmals geplante Messeformat Suisse Public SMART, spezifisch auf das Thema „Smart City“ ausgerichtet, wird mit einem angepassten Konzept und digitalen Angebot im Anschluss an die diesjährige Generalversammlung des Schweizerischen Gemeindeverbandes (11. Juni 2020 in Bern) lanciert. Die Veranstaltung wird je nach Entwicklung der Coronavirus-Krise digital oder physisch lanciert. «Mit der Suisse Public SMART werden wir eine Plattform schaffen, die auf die Herausforderungen der Gemeinden in dieser ausserordentlichen Situation Bezug nimmt, Lösungsansätze für deren Vertreter im aktuellen Kontext der Pandemie bietet und einen Erfahrungsaustausch ermöglicht», so Projektleiter Christopher Wehrli. 2021 werde die Suisse Public SMART dann wie geplant Teil der Fachmesse Suisse Public sein.

COVID-19: Bosch entwickelt Schnelltest

CORONAVIRUS-KRISE Bosch Healthcare Solutions hat einen der weltweit ersten vollautomatisierten, molekulardiagnostischen Tests entwickelt, um infizierte Patienten schneller identifizieren zu können.

Bosch Healthcare Solutions COVID-19 Schnelltest TIR transNews
Der Schnelltest von Bosch ist einer der weltweit ersten vollautomatisierten, molekulardiagnostischen Tests, der direkt von allen medizinischen Einrichtungen genutzt werden kann.

Jedem, der mit Motorfahrzeugen zu tun hat, ist Bosch als Zulieferer von Komponenten und Bauteilen ein Begriff. Aber wussten Sie, dass ein Teil des Konzerns im Gesundheitssektor tätig ist? Bosch Healthcare Solutions heisst die Sparte und hat nun gemeinsam mit Randox Laboratories Ltd. einen der weltweit ersten vollautomatisierten, molekulardiagnostischen Tests entwickelt. Der neue COVID-19-Schnelltest kann medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Labore und Gesundheitszentren bei einer raschen Diagnose unterstützen. Angewendet wird der molekulardiagnostische Schnelltest auf dem Analysegerät Vivalytic von Bosch Healthcare Solutions. „Damit wollen wir einen Beitrag zur möglichst raschen Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Infizierte Patienten können schneller identifiziert und isoliert werden“, verspricht Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH.

Mit dem in nur sechs Wochen entwickelten Schnelltest lasse sich bei Patienten eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in unter zweieinhalb Stunden – von der Entnahme der Probe bis zum Ergebnis – feststellen. Weiterer Vorteil des Schnelltests: Der Test kann direkt am Ort der klinischen Behandlung durchgeführt werden. Transportwege, die wertvolle Zeit kosten, entfallen. Patienten erhalten schnell Gewissheit über ihren Gesundheitszustand. Bei den aktuell eingesetzten Tests müssen sie in der Regel mit Wartezeiten von ein bis zwei Tagen rechnen. „Im Kampf gegen das Coronavirus ist Zeit einer der entscheidenden Faktoren. Eine zuverlässige, schnelle Diagnose direkt vor Ort ohne Umwege – das ist der grosse Vorteil unserer Lösung, die für uns auch ein Beispiel von Technik fürs Leben ist“, so Denner.

Zudem können mit derselben Probe neben COVID-19 gleichzeitig weitere neun Atemwegserkrankungen wie Influenza A und B untersucht werden. „Die Besonderheit des Bosch-Tests ist: Durch die Differenzialdiagnostik ersparen sich die Ärzte zusätzlich die Zeit für weitere Tests, erhalten rasch eine fundierte Diagnose und können daraus schneller eine geeignete Therapie einleiten“, sagt Marc Meier, Geschäftsführer der Bosch Healthcare Solutions GmbH. Der neu entwickelte Test wird ab April in Deutschland erhältlich sein, weitere europäische und aussereuropäische Märkte sollen folgen.

COVID-19: Diese Kurse und Prüfungen sind verboten

CORONAVIRUS-KRISE Die Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen, Kursen, Prüfungen und Untersuchungen im Strassenverkehr ist seit dem 16. März 2020 verboten. Aber welche sind das genau? Das Bundesamt für Strassen Astra hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG eine Liste erstellt.

Astra Prüfungen und Kurse verboten COVID-19 Corona-Krise TIR transNewsAstag wie auch Les Routiers Suisse (Bild) haben eine Infrastruktur für Kurse.
Kurse, Prüfungen und Untersuchungen im Strassenverkehr sind bis auf Weiteres verboten.

Die Verfügung vom 17. März 2020 gilt höchstens bis am 30. September 2020. Das Astra hebt sie ganz oder teilweise vorher auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind, oder verlängert sie bei Bedarf über den 30. September 2020 hinaus. Dies in Absprache mit den kantonalen Vollzugbehörden. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie die Zeit, die benötigt wird, um die sistierten Kontrolluntersuchungen sowie die nicht absolvierten Kurse und Prüfungen nachzuholen.

Die entsprechende Übersicht kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Für Verlängerungen von Lernfahrausweisen ist die jeweilige Webseite des kantonalen Strassenverkehrsamtes zu konsultieren. Alle Fahrzeugprüfungen, Nachkontrollen und Schiffsprüfungen sind ebenfalls abgesagt. Neue Termine werden (wie bei den Führerprüfungen) zu einem späteren Zeitpunkt verschickt. Dringende Fahrzeugprüfungen für Fahrzeuge der Grundversorgung können i.d.R. telefonisch vereinbart werden. Als Fahrzeuge der Grundversorgung gelten:

  • Schwerverkehrsfahrzeuge
  • Fahrzeuge für den Transport von Gefahrengut und für den beruflichen Personentransport
  • Blaulichtfahrzeuge
  • Arbeitsmotorwagen
  • Landwirtschaftsfahrzeuge
  • sowie private Importfahrzeuge mit ablaufender Zulassung.
  • Ebenfalls möglich sind Zulassungsprüfungen für Fahrzeuge der Grundversorgung (z.B. Lebensmittel und Infrastruktur).

Respektables Jahresergebnis trotz WLTP

VOLKSWAGEN NUTZFAHRZEUGE In einem Brief gab Thomas Sedran, Vorstandsvorsitzender von Volkswagen Nutzfahrzeuge, Umsatz und Ergebnis des Jahres 2019 bekannt. Die Umsatzrendite liegt bei 4,4 Prozent.

Thomas Sedran VWN Volkswagen Nutzfahrzeuge Jahresergebnis 2019 TIR transNews
Anstelle der für heute (26.3.2020) geplanten Jahreskommunikation informierte Thomas Sedran, Vorstandsvorsitzender von Volkswagen Nutzfahrzeuge, in einem persönlichen Schreiben über das Jahresergebnis 2019.

„In einem normalen Jahr hätten wir Sie heute persönlich begrüsst, um über das abgelaufene Geschäftsjahr und unsere Pläne für die Zukunft von VWN zu sprechen. Doch es ist kein normales Jahr, es sind keine normalen Zeiten.“ Mit diesen Worten beginnt der persönliche Brief von Thomas Sedran, der heute am 26. März an ausgewählte Journalisten versendet wurde und in dem er zur aktuellen Situation Stellung nimmt sowie kurz die wichtigsten Kennzahlen zum abgelaufenen Geschäftsjahr bekannt gibt. Eine ausführlichere Präsentation soll zu einem späteren Zeitpunkt nachfolgen. Schon zu Zeiten seines Vorgängers Dr. Eckhard Scholz zeichnete sich VWN durch eine sehr offene und persönliche Kommunikation aus. Das erfreut nicht nur uns Journalisten, sondern auch Mitarbeiter, Partner und Kunden. Nachfolgend die wichtigsten Aussagen aus dem Brief:

  • Mittlerweile sind die VWN-Werke heruntergefahren, vorerst für zwei Wochen
  • Kurzarbeit für einen Teil der Belegschaft ist beantragt.
  • Einige Mitarbeiter sind noch in den Werken, um Maschinen zu warten und die Produktion für den späteren Wiederanlauf vorzubereiten.
  • Viele arbeiten mobil aus dem Home Office, um möglichst grosse Teile des Geschäftes ausserhalb der Produktion aufrechtzuerhalten.
  • VWN sichere das Geschäft, kümmere sich um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, halte Service und Beratung für die Kunden aufrecht, wo immer das weiter möglich ist – und achte noch mehr als sonst auf die Liquidität.
  • Mit Hochdruck wird daran gearbeitet, Produktion und Auslieferungen an die Kunden schnell wieder hochzufahren, sobald die äusseren Umstände das wieder zulassen.
  • Der Umsatz lag 2019 mit 11,5 Mrd. Euro leicht unter Vorjahr.
  • Das operative Ergebnis in der Höhe von 510 Mio. Euro bzw. 4,4 Prozent Umsatzrendite sei vor dem Hintergrund der WLTP-Herausforderungen auch im Wettbewerbsvergleich ein respektables Ergebnis.
  • Diese Finanzzahlen liegen im Plan.
  • Mit Investitionen von weiteren 1,8 Mrd. Euro allein im Jahr 2019 wurde das Fundament für die Transformation weiter ausgebaut: für die Entwicklung der Produkte bis hin zum vollelektrischen ID. BUZZ, den Umbau des Stammwerks Hannover auf Elektrofertigung und für die Transformation der Mannschaft.
  • An das gesamte Team geht ein grosser Dank für den Einsatz und das Engagement in diesen besonderen Tagen.

COVID-19: Weitere Massnahmen des Astra

CORONAVIRUS-KRISE Das Bundesamt für Strassen erlässt weitere Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Transportkapazitäten, darunter Ausnahmen zum Sonntags- und Nachtfahrverbot.

<li class="artikel_legende">Die Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar.</li>
Zu den neuen vorübergehenden Massnahmen des Astra gehören Lockerungen der Lenk- und Ruhezeiten. Diese Massnahmen sind aber nur zusammen mit der Bestätigung des Bundesamtes für Wirtschaftliche Landesversorgung gültig. Die Bestätigung der WL wird an einzelne Unternehmen erteilt.

In der Not werden selbst heilige Kühe geschlachtet. Oder zumindest wenn die wirtschaftliche Landesversorgung gefährdet ist. Nach den umfangreichen Massnahmen vom 17. März 2020 erweitert das Astra die Liste um drei wesentliche Punkte. Für Transporte von Gütern der Grundversorgung können bei Bedarf gewisse Erleichterungen gewährt werden. Ob die Notwendigkeit für solche Erleichterungen gegeben ist, entscheidet allerdings die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL). Die Bestätigung der WL für die Notwendigkeit dieser Erleichterungen sowie die Verfügung des Astra sind bei Kontrollen der Transporte durch die Vollzugsbehörden vorzuweisen.

Anfragen für die WL-Bestätigungen sind an folgende Adresse zu richten und können ab Montag, 23. März 2020, 08.00 Uhr eingereicht werden:

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
Geschäftsstelle Logistik
Bernastrasse 28
3003 Bern

info@bwl.admin.ch

Die Bestimmungen in Kürze:

  1. Nutzung des ursprünglichen Gesamtgewichts
    Abgelastete Fahrzeuge können mit dem ursprünglich zulässigen Gesamtgewicht nach Ziffer 193 im Fahrzeugausweis verwendet werden.
    – Das im Fahrzeugausweis eingetragene reduzierte Gesamtgewicht ist für den Betrieb des Fahrzeugs während der ausserordentlichen Lage nicht massgebend.
    – Sie sind von der Melde- und Nachprüfpflicht ausgenommen.
    – Artikel 67 Absatz 3 VRV gelangt nicht zur Anwendung.
    Der Transporteur hat sicherzustellen, dass die Fahrzeuge für die höheren Gewichte ausgerüstet und vollumfänglich betriebssicher sind (insbesondere Reifen mit genügender Tragkraft).
  2. Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot
    – Fahrten zum Transport versorgungsrelevanter Güter (inkl. Güter des täglichen Bedarfs) sind vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.
    – Es ist keine gesonderte Bewilligung des Kantons erforderlich.
  3. Lenk- und Ruhezeiten von Berufschauffeure und -chauffeusen
    – Die Gesamtlenkzeit darf während zwei aufeinander folgender Wochen anstelle von 90 Stunden bis zu 112 Stunden betragen (2 × 56 Stunden).
    – Der Führer oder die Führerin darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten fünf (anstatt maximal drei) reduzierte Ruhezeiten einlegen.
    – Der Führer oder die Führerin muss innerhalb von zwei Wochen zwei wöchentliche Ruhezeiten von je mindestens 36 Stunden einhalten (anstelle 45 Stunden).

Diese Verfügung ist nur zusammen mit der Bestätigung der WL gültig. Die Bestätigung der WL wird an einzelne Unternehmen respektive an die von ihnen beauftragen Transportunternehmen erteilt. Sie regelt, in welchem Umfang und wie lange die Ausnahmen gemäss Ziffer 1 bis 3 beansprucht werden dürfen, höchstens jedoch bis zum 30. April 2020. Beide Dokumente sind auf der Beförderungseinheit mitzuführen.

Es dürfen nur versorgungsrelevante Güter für die Grundversorgung (inkl. Güter des täglichen Bedarfs) transportiert werden. Die genannten Erleichterungen dürfen nur beansprucht werden, wenn es die Situation erfordert und sie weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels verhindert werden können.

Auf Verlangen sind den Kontrollbehörden geeignete Nachweise vorzulegen, welche belegen, dass der Transporteur berechtigt ist die aufgeführten Erleichterungen zu beanspruchen.

Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. Das Astra hebt sie ganz oder teilweise vorher auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind, oder verlängert sie bei Bedarf. Dies in Absprache mit der WL und den kantonalen Vollzugbehörden. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie sowie die Zeit, die benötigt wird, um den Normalzustand in der Versorgungslage wiederherzustellen.

Hier kann die Verfügung als PDF heruntergeladen werden.

COVID-19: Astra trifft Massnahmen im Strassenverkehr

CORONAVIRUS-KRISE Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Um u.a. den Güterverkehr sicherzustellen, hat das Bundesamt für Strassen Astra Bestimmungen für den Strassenverkehr verfügt.

CZV Berufschauffeure TIR transNews
Berufschauffeure müssen alle fünf Jahre eine zertifizierte Weiterbildung (CZV) absolvieren und nachweisen können. Dafür erhalten sie einen Fähigkeitsausweis. Das Astra setzt diese Frist vorübergehend aus.

Die Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt höchstens bis am 30. September 2020. Das Astra hebt sie ganz oder teilweise vorher auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind, oder verlängert sie bei Bedarf über den 30. September 2020 hinaus. Dies in Absprache mit den kantonalen Vollzugbehörden. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie die Zeit, die benötigt wird, um die sistierten Kontrolluntersuchungen sowie die nicht absolvierten Kurse und Prüfungen nachzuholen.

  1.  Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen
    Die periodischen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen sind sistiert. Bereits erfolgte Aufgebote müssen von den Führerausweisinhabern und -inhaberinnen nicht beachtet werden.
  2. Fähigkeitsausweise
    Inhaber und Inhaberinnen von Fähigkeitsausweisen und von Ausbildungsbestätigungen, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen sind, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin Güter oder Personen transportieren.
  3. Führerausweise auf Probe
    Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe, der am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, sind auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin fahrberechtigt.
  4. Lernfahrausweise
    Die kantonalen Behörden werden ermächtigt, die Gültigkeitsdauer aller Lernfahrausweise angemessen zu verlängern.
  5. Schulungsbescheinigungen ADR
    Inhaber und Inhaberinnen einer Schulungsbescheinigung, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin Gefahrgut befördern und – sobald dies wieder erlaubt ist – die Auffrischungsschulung absolvieren sowie die Prüfung der Auffrischungsschulung ablegen. Die Geltungsdauer der neuen ADR-Schulungsbescheinigung beginnt mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.
  6. Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte
    Inhaber und Inhaberinnen eines Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, dürfen weiterhin als Gefahrgutbeauftragte tätig sein und die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises auch ohne Ausbildungsbescheinigung ablegen. Die Geltungsdauer des neuen Schulungsnachweises beginnt mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung.
  7. Fahrlehrerbewilligungen
    Die Fahrlehrerbewilligung wird von den kantonalen Behörden nicht entzogen und deren Inhaber oder Inhaberin wird von den kantonalen Behörden nicht verwarnt, wenn die fünfjährige Weiterbildungsperiode am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist und der Inhaber oder die Inhaberin der Bewilligung die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt hat.
  8. Moderatoren von Weiterausbildungskursen
    Moderatoren von Weiterausbildungskursen dürfen – sobald die Durchführung der Kurse wieder erlaubt ist – auch mit einer Bewilligung Kurse erteilen, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist.

Einige EU-Staaten haben die maximal erlaubte tägliche oder wöchentliche Lenkzeit für bestimmte Transporte vorübergehend erhöht. Hier gilt es, sich kurzfristig zu informieren.

Hier kann die Verfügung des Astra-Direktors Jürg Röthlisberger heruntergeladen werden.

ADAC Truckservice sichert Einsatzbereitschaft

CORONAVIRUS-PANDEMIE Trotz der Beschränkungen durch die Coronakrise ist die LKW-Pannenhilfe des ADAC Truckservice voll einsatzbereit. Auch die Europe Net-Partner in den Corona-Krisengebieten Italien und Spanien sowie in den Nachbarstaaten Österreich, Dänemark, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Polen und Tschechien arbeiten im Normalbetrieb.

ADAC Truckservice Pannenhilfe Coronavirus TIR transNews
Trotz der Beschränkungen durch die Coronakrise ist die LKW-Pannenhilfe des ADAC Truckservice voll einsatzbereit.

„Bis dato sind in Deutschland nur ganz vereinzelt Werkstätten infolge der Coronakrise ausgefallen, wir rechnen jedoch damit, dass der Stresstest für unsere Netzwerke noch bevorsteht“, heisst es in einer aktuellen Mitteilung des ADAC Truckservice. Um durch eine Ausbreitung des Virus entstehende Versorgungslücken im Pannenhilfenetzwerk schnell schliessen zu können, wurde ein Notfallmanagement für die Werkstattpartner und die Werkstätten der Kunden eingerichtet. Über die Hotline +49 (0)7333 80 84 06 können die überwiegend mittelständischen Betriebe Kapazitätsengpässe, Schliessungen oder andere Unregelmässigkeiten tagessaktuell und unbürokratisch melden. Mithilfe dieser telefonischen Netzwerk-Updates aktualisiert die Zentrale in Laichingen die verfügbaren Werkstätten und sorgt so für eine schnelle Hilfe am Pannenort.

Eingehende Pannennotrufe laufen über den 2019 eröffneten Service-Center-Satellit in Banja Luka im Norden von Bosnien-Herzegowina. Dort sind die Mitarbeiter rund um die Uhr im Einsatz, um Notrufe anzunehmen. Dazu der ADAC Truckservice: „Angesichts der bereits belasteten Hotlines zahlen sich die Massnahmen der laufenden Prozessinitiative aus. Vor allem die Entscheidung für den neuen Standort Banja Luka hat sich in dieser Krise als sehr vorteilhaft erwiesen, um der Zentrale den Rücken freizuhalten. Durch die organisatorische Trennung der Fallannahme in Banja Luka und der Werkstattsteuerung in Laichingen kann selbst bei einem hohen Anrufaufkommen eine schnelle Pannenfallbearbeitung garantiert werden.“

Für den Fall, dass die Regierung Quarantänen oder Ausgangssperren anordnet, wurden zudem variable Schichtzeiten und Homeoffice-Möglichkeiten an beiden Standorten eingerichtet, die bereits genutzt werden.

Verhaltensempfehlungen für Pannenhelfer und LKW-Fahrer
Die Helfer des ADAC Truckservice fahren täglich zahlreiche Einsätze. Entsprechend hoch ist die Anzahl der Kontakte zu anderen Menschen. Um sich selbst, aber auch die LKW-Fahrer keiner unnötigen Ansteckungsgefahr mit Covid-19 auszusetzen, hat der ADAC Truckservice die wichtigsten Verhaltensregeln auf einen Blick zusammengestellt.

• Es gilt die Grundregel, körperliche Berührungen unbedingt zu vermeiden und zu Personen einen Mindestabstand von einem bis zwei Metern einzuhalten.
• Freundlichkeit gehört in der Pannenhilfe dazu, Händeschütteln nicht mehr. Dies gilt vor allem auch für den sogenannten Ellbogengruss.
• Halten Sie die so genannte Hustenetikette ein und niessen oder husten Sie in die Ellenbeuge.
• Besondere Aufmerksamkeit gilt einer gründlichen Handhygiene: Hände so oft wie möglich für mindestens 30 Sekunden mit Wasser und Seife gründlich waschen und – falls vorhanden – auch unterwegs ein Desinfektionsmittel nutzen.
• Halten Sie Pannenhelfer mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten oder Fieber an, sich sofort bei den entsprechenden Stellen wie den Gesundheitsämtern zu melden.

 

COVID-19 zwingt Hersteller zu Produktionsstopp

CORONAVIRUS-PANDEMIE Nach VW Nutzfahrzeuge stoppen nun auch Scania, Renault Trucks sowie MAN Truck & Bus in ihren Werken vorübergehend die Produktion. Weitere Hersteller dürften bald folgen.

Scania Södertälje Produktionsstopp COVID-19 TIR transNews
Scania plant, die Produktion in den meisten seiner europäischen Produktionsstätten ab dem 25. März 2020 einzustellen. Auf dem Bild das Stammwerk im schwedischen Södertälje.

Gestern gab Volkswagen Nutzfahrzeuge den Produktionsstopp seiner Transporterwerke in Hannover-Stöcken, Poznan und Wrzésnia bekannt. Noch im Laufe des Tages folgten Renault Trucks und Scania. Begründet werden die temporären Stilllegungen der Fabriken einerseits mit der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter und deren Angehörigen, aber auch aufgrund Lieferschwierigkeiten von Komponenten und Bauteilen sowie dem Befolgen staatlicher Anordnungen. Die Coronavirus-Pandemie stellt die weltweiten Logistikketten vor grosse Herausforderungen.

Renault Trucks
Der französische LKW-Hersteller Renault Trucks kündigte die aussergewöhnliche Schliessung seiner vier Produktionsstandorte an. Dies, um seine Mitarbeiter zu schützen und um zu den von der französischen Regierung geforderten Massnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der COVID-19-Epidemie beizutragen Die Produktionsstandorte von Renault Trucks in Lyon, Bourg-en-Bresse, Blainville-sur-Orne und Limoges, die insgesamt 4500 Mitarbeiter beschäftigen, werden bis auf weiteres geschlossen, abhängig von der Entwicklung der Gesundheitssituation. Für Mitarbeiter von Vertriebs-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen hat das Unternehmen ein Home-Office-Protokoll eingerichtet, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Da die Rolle der Transportunternehmen für die Versorgung von Gesundheitseinrichtungen und wichtigen Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist, werden die 24/7-Pannenhilfe und Reparaturwerkstätten weiterhin betrieben.

Scania
Der schwedische Hersteller plant die Produktion in den meisten seiner europäischen Produktionsstätten ab dem 25. März 2020 einzustellen. Dies aufgrund von Komponentenknappheit und den grossen Störungen in der Lieferanten- und Logistikkette, die durch die Verbreitung von COVID-19 in Europa entstanden sind. „Um die für die Gesellschaft lebenswichtigen Transporte unserer Kunden sicherzustellen, werden unsere Servicewerkstätten und Ersatzteilzentren ihren Betrieb weiterführen“, sagt Henrik Henriksson, Präsident und CEO von Scania.

Derzeit geht Scania davon aus, dass die Produktion innerhalb von zwei Wochen wieder aufgenommen wird. Von der geplanten Produktionsstilllegung direkt betroffen sind die Mitarbeiter von Scania in den Werken Schweden, den Niederlanden und Frankreich. Scania steht in engem Dialog mit den Gewerkschaftsvertretern, um die Situation gemeinsam anzugehen. „Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Arbeitnehmervertreter schätzen die staatlichen Unterstützungsmassnahmen, die jetzt in den Ländern zur Verfügung gestellt werden, in denen unsere Mitarbeitenden nun vorübergehend keine Arbeit haben werden“, sagt Henriksson. Die Produktionsaktivitäten von Scania in Lateinamerika, die etwa ein Fünftel des Produktionsvolumens des Unternehmens ausmachen, werden wie geplant weitergeführt.

Update 13.30 Uhr (19.3.2020): MAN Truck & Bus
Wegen zunehmender Risiken durch die beschleunigte Corona-Entwicklung und des Abrisses der Lieferkette sieht sich auch MAN Truck & Bus gezwungen, seine Produktion am Standort München ab 19. März 2020 vorübergehend zu stoppen. Die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter stehe für MAN an erster Stelle, heisst es in der Mitteilung: „Durch die rasch zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus nimmt die Gefährdung für jeden Einzelnen weiter zu. Die Unternehmensleitung von MAN sieht sich daher gezwungen, die Produktion am Standort München ab 19. März 2020 einzustellen. In den anderen Werken wird die Produktion individuell heruntergefahren. MAN bewertet die Lage ständig neu und reagiert entsprechend darauf. Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatte MAN am 17. März 2020 Kurzarbeit für seine deutschen Standorte ab 23. März 2020 angekündigt und die Belegschaft über diese Massnahmen informiert.“

Auch in den nicht deutschen Werken werde die Produktion zurückgefahren. „MAN setzt alles daran, den Betrieb der Vertriebs- und Servicestandorte weltweit, so lange es die Gesamtsituation zulässt, in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, um die Versorgungsketten sicherzustellen.“

MAN Truck & Bus Produktionsstopp TIR transNews
Wegen zunehmender Risiken durch die beschleunigte Corona-Entwicklung und des Abrisses der Lieferkette sieht sich MAN Truck & Bus gezwungen, seine Produktion am Standort München ab 19. März 2020 vorübergehend zu stoppen.

Doll rapid: Heute bestellt, im Handumdrehen geliefert

FAHRZEUGBAU Unter der Marke "Doll rapid" sind besonders häufig gefragte Transportlösungen in gängiger Standardausführung innerhalb kürzester Zeit verfügbar.

Doll rapid TIR transNews
Komplettfahrzeug aus einer Hand: Volvo-Dreiachser mit Kurzholzaufbau aus der Serie Doll rapid.

Während diverse Hersteller aufgrund Lieferengpässen ihrer Zulieferer die Produktion drosseln, verkündet die Doll Fahrzeugbau GmbH den weiteren Ausbau ihres Angebots an Vorratsfahrzeugen auch im Jahr 2020. In der Anfang 2019 erstmals unter der Marke „Doll rapid“ vorgestellten Serie sind besonders häufig gefragte Transportlösungen in gängiger Standardausführung zusammengefasst, die innerhalb kürzester Zeit verfügbar sind. „Die Fahrzeuge sind immer wieder im Vorlauf und werden regelmässig neu aufgelegt“, erklärt Martin Sturm, Vertriebsleiter im Holztransport. „Die Fahrzeuge sind praktisch sofort beziehungsweise in wenigen Wochen verfügbar. Dabei gibt uns die Losgrösse sowie die Standardisierung auch die Möglichkeit, diese Fahrzeuge zu besonders attraktiven Konditionen anzubieten.“

Komplettes rapid-Angebot im Holzsektor
Das Doll rapid-Konzept, für das Doll bereits im vergangenen Jahr sehr positive Rückmeldungen verzeichnen konnte, verteilt sich auf die Bereiche Holz- und Schwertransport. Während im Schwertransport zwei- und dreiachsige Tiefbett-Sattelauflieger im Mittelpunkt stehen, dreht sich das Angebot im Holzsektor gleichermassen um Kurzholzaufbauten (typischerweise Dreiachser von MAN, Mercedes, Scania und Volvo), Deichsel- und Zentralachs-Anhänger, zwei- oder dreiachsige Sattelauflieger sowie Selbstlenker für Langholz.

Dabei bedeute „Standardisierung“ nicht notwendigerweise „von der Stange“, heisst es in der entsprechenden Mitteilung: Vielmehr lassen sich die Doll rapid Fahrzeuge noch mit zahlreichen Zubehör- und Anbauteilen individuell anpassen. Seien es verschiedene Schemel oder Rungen bei den Holztransportern, Staukisten, Ladungssicherungskomponenten, Werkzeugkisten oder Schneekettenhalter.

Doll rapid TIR transNews
Zweiachs-Anhänger in Leichtbauweise aus dem Doll rapid Programm: Schemel und Rungen aus Doll Mammut, ExTe und Ecco frei wählbar.

VWN setzt Produktion aus – 24’000 Mitarbeiter betroffen

CORONAVIRUS-PANDEMIE Volkswagen Nutzfahrzeuge reagiert auf die Corona-Pandemie und wird die Produktion von Fahrzeugen in Deutschland und Polen für vorerst zehn Tage aussetzen.

Volkswagen Nutzfahrzeuge VW Poznan Produktion Caddy T6.1 TIR transNews
Im VW Nutzfahrzeuge Werk in Poznań ist die Produktion des Caddy und von Derivaten des T6.1 untergebracht.

Die Regelung gilt ab Donnerstag (19. März 2020) für voraussichtlich zehn Werktage. Betroffen sind die Produktionsstandorte in Hannover (T6.1, Amarok und eCrafter), Poznań (Polen; Caddy und T6.1) sowie Września (Polen; Crafter). Gründe für das Anhalten der Produktion sind das unsichere Absatzumfeld für leichte Nutzfahrzeuge, die volatilen Lieferketten der Zulieferer sowie der Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten.

Thomas Sedran, Vorstandsvorsitzender der Marke VWN, sagt: „Natürlich hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf unser gesamtes Geschäft: auf Lieferketten, auf unsere Produktion, auf den Absatz, auf unsere Vertriebs- und Service-Partner. Aus diesem Grund haben wir bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in enger Abstimmung mit unseren Betriebsräten und im Konzern-Verbund entschieden, die Produktion an allen drei Standorten herunterzufahren. Diese Entscheidung ist die einzig Richtige, auch um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinem
unnötigen gesundheitlichen Risiko auszusetzen.“

Volkswagen Nutzfahrzeuge Werk in Hannover-Stöcken TIR transNews
Volkswagen Nutzfahrzeuge Werk in Hannover-Stöcken

Bertina Murkovic, Vorsitzende des Betriebsrats VWN: „Der Betriebsrat steht hinter der Entscheidung des Managements, die Produktion in Hannover herunterzufahren. Für uns Betriebsräte hat die Gesundheit und die Absicherung der Beschäftigten und ihrer Familien absolute Priorität. Alle Massnahmen dienen dem Zweck, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Um das zu erreichen hält die Belegschaft bei Volkswagen fest zusammen.“

Bisher getroffene Massnahmen zum Schutz der Belegschaft bleiben bis auf Weiteres gültig, immer mit dem Ziel persönliche Kontakte möglichst zu verhindern und damit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dazu gehören u.a.:
• flexiblere Handhabung von mobiler Arbeit
• besonderer Schutz von Mitarbeitern*innen, die zu den Risikogruppen von Covid-19 gehören
• Besprechungen werden per Skype oder Telefon durchgeführt
• Betriebsrestaurants und Selbstbedienung-Shops sind seit heute (18.3.) geschlossen, es wird kein Catering mehr angeboten
• Beschäftigte, die seit dem 14. März aus dem Ausland zurückkehren, wird ab sofort für die Dauer der Inkubationszeit von 14 Wochentagen untersagt, das Betriebsgelände sowie weitere Liegenschaften der Volkswagen AG zu betreten

Von der Massnahme sind rund 24000 Mitarbeiter*innen in Deutschland und Polen betroffen.

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Das Crafter-Werk in Września (Polen).